Angaben zur Stromeigenerzeugung

Meldefrist zur Stromeigenerzeugung: 28.02.2025 Betreiber von Stromerzeugungsanlagen müssen bis 28. Februar 2025 alle relevanten Daten zur Stromeigenerzeugung für das Jahr 2024 an ihren Netzbetreiber übermitteln. Diese gesetzliche Vorgabe ist in § 71 Nr. 1 EEG 2023 festgelegt und dient der Sicherstellung einer korrekten Endabrechnung. Wer ist betroffen? Die Meldepflicht betrifft Betreiber von Stromerzeugungsanlagen, insbesondere jene, […]