Meldung StromNEV-Umlage bis zum 31.03.2025

Unternehmen, die die Voraussetzungen für eine atypische Netznutzung erfüllen und einen Stromverbrauch von mehr als 1.000 MWh pro Abnahmestelle aufweisen, haben weiterhin Anspruch auf Vergünstigungen bei den Stromkosten. Um eine Abgrenzung zu anderen Netznutzern an den Entnahmestellen des Anspruchsberechtigten vornehmen zu können, ist auch in diesem Jahr wieder die Meldung weitergeleiteter Strommengen bis zum 31.03.2025 […]