Umlagenreduktion für stromintensive Unternehmen

Frist zum 30. Juni 2025 nicht verpassen! Die Besondere Ausgleichsregelung ermöglicht es stromkostenintensiven Unternehmen, die Offshore-Netzumlage und die KWKG-Umlage zu reduzieren. Diese Reduzierung gilt je Abnahmestelle, jedoch nur für den selbstverbrauchten Strom, der oberhalb einer Grenze von 1 GWh im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr liegt. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in den §§ 29 ff. […]