Meldung von Steuerentlastungen nach Energie- oder Stromsteuergesetz zum 30.06.2025

Erhalten Sie Steuerentlastungen nach Energie- oder Stromsteuergesetz von jeweils mehr als 100.000 Euro? Dann sollten Sie an die jährliche Meldung dieser Steuerentlastungen an die Zollverwaltung zum 30.06.2025 denken. Seit diesem Jahr wurde die Grenze von 200.000 Euro auf 100.000 Euro heruntergesetzt, wodurch nun mehr Unternehmen der Meldepflicht unterliegen. Nachzulesen sind die Verpflichtungen zur Meldung in […]