Aufschlag für besondere Netznutzung

Unternehmen, die einen Stromverbrauch von mehr als 1.000 MWh pro Abnahmestelle aufweisen und damit von reduzierten Netzentgelten nach § 19 StromNEV profitieren, müssen ihre Strommengen sowie die Eingruppierung in die passende Letztverbrauchergruppe jährlich gegenüber dem Netzbetreiber melden. Besonders relevant ist die Regelung für Unternehmen, die reduzierte Netzentgelte durch atypische oder intensive Netznutzung in Anspruch nehmen. […]