Antragstellung Besondere Ausgleichsregelung

Behalten Sie die Frist zur Antragstellung für 2027 im Blick Die Besondere Ausgleichsregelung ermöglicht es stromkostenintensiven Unternehmen (siehe Branchenlisten in Anlage 2 EnFG) , die Offshore-Netzumlage und die KWKG-Umlage zu reduzieren. Diese Reduzierung gilt je Abnahmestelle, jedoch nur für den selbstverbrauchten Strom, der oberhalb einer Grenze von 1 GWh im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr liegt. Die […]