Meldung von Steuerentlastungen nach Energie- oder Stromsteuergesetz zum 30.06.2026

Haben Sie im letzten Jahr Steuerentlastungen nach Energie- oder Stromsteuergesetz von mehr als 100.000 Euro erhalten? Dann sollten Sie an die jährliche Meldung dieser Steuerentlastungen an die Zollverwaltung zum 30.06.2026 denken. Seit letztem Jahr wurde die Grenze von 200.000 Euro auf 100.000 Euro heruntergesetzt, wodurch nun mehr Unternehmen der Meldepflicht unterliegen. Nachzulesen sind die Verpflichtungen […]