Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat früher als erwartet mit Stichprobenkontrollen zur Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) begonnen.
Mit § 10 EnEfG kontrolliert das BAFA nun zusätzlich zu Energieaudits auch die Einrichtung von Energie- und Umweltmanagementsystemen sowie die Erstellung von Umsetzungsplänen für Energiesparmaßnahmen.
Welche Unternehmen sind betroffen?
- Ab 7,5 GWh Jahresenergieverbrauch: Verpflichtung zur Einrichtung eines Managementsystems bis 18. Juli 2025 nach § 8 EnEfG
- Ab 2,5 GWh Jahresenergieverbrauch: Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen für Energieeffizienzmaßnahmen nach § 9 EnEfG
Wie läuft das Prüfverfahren ab?
Unternehmen werden schriftlich aufgefordert, innerhalb von vier Wochen Nachweise über ein elektronisches Formular zu erbringen. Erforderlich sind Zertifikate, Energiekostenaufstellungen und Maßnahmenkataloge.
Was sind die Sanktionen?
Die Bußgelder wurden im Vergleich zum EDL-G deutlich erhöht:
- Managementsysteme: Bis zu 100.000 Euro bei fehlender oder mangelhafter Einrichtung
- Umsetzungspläne: Bis zu 50.000 Euro bei Verstößen
- Fehlende Kooperation: Zwangsgelder bis 25.000 Euro möglich
Bußgeldbescheide entbinden nicht von der gesetzlichen Pflicht. Sie gelten als Dauerordnungswidrigkeit und können so mehrfach erhoben werden.
Unternehmen sollten daher ihre Compliance-Maßnahmen zeitnah umsetzen, um Sanktionen zu vermeiden.
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