Energiepreise 2026: Entlastung bei Gas und Strom für Unternehmen

Wichtige Änderungen bei den Energiekosten zum Jahreswechsel 2026

Zum Jahreswechsel 2026 ergeben sich für Unternehmen wichtige Änderungen bei den Energiekosten. Die Abschaffung der Gasspeicherumlage und die dauerhafte Verlängerung der Stromsteuerreduzierung für das produzierende Gewerbe sorgen für spürbare Entlastungen.

Wegfall der Gasspeicherumlage ab 1. Januar 2026

Die Bundesregierung hat am 6. August 2025 beschlossen, die Gasspeicherumlage zum 1. Januar 2026 abzuschaffen. Diese Umlage wurde 2022 eingeführt, um die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestfüllstände der deutschen Gasspeicher zu finanzieren. Zuletzt betrug sie 0,289 Cent pro Kilowattstunde.

Der Wegfall führt zu einer Entlastung von über drei Milliarden Euro jährlich. Für Unternehmen mit hohem Gasverbrauch bedeutet dies eine deutlich spürbare Kostensenkung. Die Finanzierung der Gasspeicher erfolgt künftig über den Bundeshaushalt, insbesondere über den Klima- und Transformationsfonds.

Aus Anwendersicht besteht kein Handlungsbedarf. Der Wegfall wirkt ab 2026 dauerhaft und automatisch über den Arbeitspreis und senkt die Gaskosten. Bei einem Einfamilienhaus mit einem Jahresgasverbrauch von rund 20.000 kWh führt das zu einer Kosteneinsparung von etwa 58 Euro pro Jahr.

Dauerhafte Stromsteuerreduzierung für produzierende Unternehmen

Parallel zur Gasentlastung wurde die Stromsteuerreduzierung für das produzierende Gewerbe dauerhaft verlängert. Diese Regelung ermöglicht es produzierenden Unternehmen, Strom zu einem reduzierten Steuersatz von 0,05 Cent pro Kilowattstunde zu beziehen, statt des regulären Satzes von 2,05 Cent pro Kilowattstunde.

Diese Maßnahme stärkt die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Betriebe erheblich. Für ein Unternehmen mit einem jährlichen Stromverbrauch von einer Million Kilowattstunden ergibt sich etwa eine Ersparnis von rund 20.000 Euro pro Jahr.

Anspruchsberechtigt sind Unternehmen des produzierenden Gewerbes nach § 2 Nr. 3 des Stromsteuergesetzes. Die Entlastung kann über das zuständige Hauptzollamt beantragt werden.

Fazit: Strukturelle Entlastung für die Wirtschaft

Mit dem Wegfall der Gasspeicherumlage und der dauerhaften Stromsteuerreduzierung erhalten Unternehmen ab 2026 eine strukturelle Entlastung bei den Energiekosten. Beide Maßnahmen wirken dauerhaft und tragen zur Planungssicherheit bei.

Unternehmen sollten prüfen, ob sie die Stromsteuerreduzierung bereits nutzen oder ob ein Antrag noch aussteht. Weitere Informationen zur Stromsteuerreduzierung finden Sie in unserem ausführlichen Artikel: Stromsteuerreduzierung für produzierendes Gewerbe wird dauerhaft verlängert.

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