Abwärmemeldepflicht 2026: Jetzt handeln!

Abwärmemeldung bis zum 31.03.2026

Ab einem Gesamtenergieverbrauch von 2,5 GWh/a im Durchschnitt über die letzten drei Jahre sind Unternehmen zur Meldung über die Plattform verpflichtet. Die erste Meldung war zum 01.01.2025 abzugeben. Ab diesem Jahr muss die Meldung bis zum 31.03.2026 erfolgen. Dabei sind sämtliche Energiemengen aller Energieträger relevant. Dazu gehören die Verbräuche aller Gebäude, Anlagen und Prozesse. Anzugeben sind folgende Infos:

  • Name des Unternehmens
  • Adresse des Standortes oder der Standorte, an dem die Abwärme anfällt
  • die jährliche Wärmemenge und maximale thermische Leistung
  • die zeitliche Verfügbarkeit in Form von Leistungsprofilen im Jahresverlauf
  • die vorhandenen Möglichkeiten zur Regelung von Temperatur, Druck und Einspeisung
  • das durchschnittliche Temperaturniveau in Grad Celsius

Zur Hilfe, v.a. bei nicht eindeutig berechenbarer Anlagen, kann der Abwärmerechner des bayrischen Landesamtes für Umwelt verwendet werden (https://www.umweltpakt.bayern.de/abwaermerechner/index.php). Hier können mit Angaben zu den Anlagen und zu deren Betrieb die notwendigen Werte für die Meldung errechnet werden.

Die adapton AG bietet auch Unterstützung bei diesem Thema an. Bei Interesse melden Sie sich gerne bei uns:

Kontakt – adapton AG

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