90%-Regel: ISO 50001 nach EnEfG vs. Energieaudits nach EDL-G – wo liegt der entscheidende Unterschied?

Die sogenannte 90%-Regel begegnet Unternehmen vor allem in zwei Kontexten: bei Managementsystemen nach Energieeffizienzgesetz (z. B. ISO 50001) und bei Energieaudits nach Energiedienstleistungsgesetz. Obwohl Regelungen erstmal gleich klingen, unterscheidet sich die praktische Anwendung deutlich, insbesondere bei Unternehmensgruppen mit Mutter- und Tochtergesellschaften.

Nach dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist die 90%-Regel streng unternehmensbezogen:

Das vollständig eingerichtete Energiemanagementsystem/Umweltmanagementsystem muss mindestens 90 % des gesamten Endenergieverbrauchs des verpflichteten Unternehmens abdecken.

Innerhalb des einzelnen Unternehmens dürfen Standorte oder einzelne Energieträger ausgenommen werden, sofern sie zusammen innerhalb der 10 % liegen.

Die 90%-Regel darf nicht gruppenweit angewendet werden. Eine „Konsolidierung“ über Mutter und Töchter ist also nicht zulässig.

Konsequenz für Sammelzertifizierungen (ISO 50001): In einer Unternehmensgruppe kann man die 90%-Regel bei Bedarf je rechtlich selbstständigem Unternehmen separat anwenden. Die Zertifizierungsstelle sollte den Abdeckungsgrad bestätigen. Für eine mögliche BAFA-Stichprobe muss der Umfang anhand einer Aufstellung belegbar sein (z. B. interne Standortliste als Referenz im Zertifikat).

Im Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) ist die Anwendung der 90%-Regel flexibler, unterscheidet aber zwischen zwei Situationen:

Erstaudit

Die 90%-Regel kann nur auf den Gesamtendenergieverbrauch des rechtlich selbstständigen Unternehmens angewendet werden.

Wiederholungsaudit (alle vier Jahre)

Wiederholungsaudits können im Gruppenverband durchgeführt werden → Die 90%-Regel kann dann auf den Gesamtendenergieverbrauch der Unternehmensgruppe ausgeweitet werden.

Voraussetzung: Jedes teilnehmende Unternehmen muss zuvor ein eigenes Erstaudit abgeschlossen haben.

Wichtig für die Praxis: Für die korrekte Anwendung im Rahmen des EDL-G ist ein BAFA-gelisteter Energieauditor erforderlich, der die Anwendung entsprechend bestätigt.

Hinweis: Sollten innerhalb einer Unternehmensgruppe sehr kleine Gesellschaften existieren, die unterhalb der Bagatellgrenze nach EDL-G liegen, kann das ein pragmatischer Weg sein: Diese Unternehmen können aus der ISO 50001-Zertifizierung ausgeschlossen werden. Stattdessen erfolgt alle vier Jahre eine Online-Energieauditerklärung, bei der im Wesentlichen das Unterschreiten der Bagatellgrenze gemeldet wird.

Für Unternehmensgruppen lohnt sich also eine saubere Abgrenzung nach Betriebsgesellschaften und eine bewusste Entscheidung, welche Einheiten in der ISO 50001 bleiben und welche ggf. über EDL-G-Mechanismen abgedeckt werden.

Gerne unterstützen wir sie dabei – Von der richtigen Einordnung einzelner Standorte bis hin zur Auditerstellung oder Einführung von Energiemanagementsystemen!

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