BAFA beginnt Stichprobenprüfungen nach Energieeffizienzgesetz

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat früher als erwartet mit Stichprobenkontrollen zur Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) begonnen.

Mit § 10 EnEfG kontrolliert das BAFA nun zusätzlich zu Energieaudits auch die Einrichtung von Energie- und Umweltmanagementsystemen sowie die Erstellung von Umsetzungsplänen für Energiesparmaßnahmen.⁠⁠

Welche Unternehmen sind betroffen?
  • Ab 7,5 GWh Jahresenergieverbrauch: Verpflichtung zur Einrichtung eines Managementsystems bis 18. Juli 2025⁠⁠ nach § 8 EnEfG
  • Ab 2,5 GWh Jahresenergieverbrauch: Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen⁠⁠ für Energieeffizienzmaßnahmen nach § 9 EnEfG
Wie läuft das Prüfverfahren ab?

Unternehmen werden schriftlich aufgefordert, innerhalb von vier Wochen Nachweise über ein elektronisches Formular zu erbringen.⁠⁠ Erforderlich sind Zertifikate, Energiekostenaufstellungen und Maßnahmenkataloge.

Was sind die Sanktionen?

Die Bußgelder wurden im Vergleich zum EDL-G deutlich erhöht:

  • Managementsysteme: Bis zu 100.000 Euro bei fehlender oder mangelhafter Einrichtung⁠⁠
  • Umsetzungspläne: Bis zu 50.000 Euro bei Verstößen⁠⁠
  • Fehlende Kooperation: Zwangsgelder bis 25.000 Euro möglich

Bußgeldbescheide entbinden nicht von der gesetzlichen Pflicht. Sie gelten als Dauerordnungswidrigkeit und können so mehrfach erhoben werden.

Unternehmen sollten daher ihre Compliance-Maßnahmen zeitnah umsetzen, um Sanktionen zu vermeiden.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kommen Sie gerne auf uns zu.

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