BAFA-Modul 4 – Vereinfachungen mit ISO 50001 nutzen!
Die Premiumförderung im BAFA-Modul 4 unterstützt technologieoffen Investitionen, die den Energie- oder Ressourcenbedarf senken und so THG-Emissionen reduzieren.
Zwingende Voraussetzung ist die Erstellung eines Einsparkonzepts und die nachfolgende Bestätigung der Umsetzung gemäß diesem Konzept. Beides muss durch eine qualifizierte Personen erfolgen. Mit einer ISO 50001 oder EMAS-Zertifizierung ergeben sich Vereinfachungen in der Beantragung.
Wer darf das Einsparkonzept erstellen?
In der Liste der Energieeffizienz Experten der dena (Kategorie „Anlagen & Prozesse – Energieberatung DIN 16247“) aufgeführte Personen. Intern ist die Erstellung zulässig, wenn:
- die intern verantwortliche Person selbst gelistet ist oder
- der Standort ISO 50001 oder EMAS zertifiziert ist (dann ist kein Listeneintrag der internen Person nötig; Zertifikat beilegen).
Wichtig: Das Einsparkonzept muss zwingend im Formular der BAFA erfolgen. Interne Arbeit zählt als Eigenleistung und ist im Gegensatz zu einer externen Begleitung nicht förderfähig.
Nach Projektabschluss
Mit dem Verwendungsnachweis ist die „Bestätigung nach Durchführung“ über das BAFA-Portal hochzuladen (gilt für Modul 4 Basis & Premium). Für die erstellende Person gelten die selben anfordern wie beim Einsparkonzept.
Typische Fördergegenstände und Förderquoten
- Typische Maßnahmen:
- Prozess-/Verfahrensumstellungen
- Abwärmenutzung (inkl. Einspeisung/ORC)
- effiziente Wärme-/Kältebereitstellung
- Elektrifizierung von Prozessen
- Vermeidung von Energie-/Ressourcenverlusten (z. B. Dämmung, hydraulische Optimierung).
- Förderquoten (Premium):
- bis zu 45 % (Kleine Unternehmen)
- 35 % (Mittlere Unternehmen)
- 25 % (Nicht-KMU)
- Plus Dekarbonisierungsbonus bis +10 Prozentpunkte (z. B. Abwärmenutzung, Elektrifizierung, Wasserstoff). Max. 20 Mio. € Zuschuss je zusammenhängendem Vorhaben
Wichtig: Die Förderquoten und -modalitäten hängen stark vom einzelnen Vorhaben und Unternehmen ab. Eine Einzelfallprüfung ist in jedem Fall notwendig.
Hinweis zur Nomenklatur:
Die EEW-Förderung wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) durchgeführt; das Ministerium wurde am 6. Mai 2025 (Organisationserlass) von BMWK in BMWE rückbenannt.