EEG-Entlastung

EEG-Entlastung | adapton AG

Autor: adapton AG

Für die EEG-Entlastung muss der Stromverbrauch bilanziert werden

Für Unternehmen, die Strom dezentral selbst erzeugen und weiterhin eine Befreiung oder Reduzierung der EEG-Umlage beanspruchen, wurden die Nachweis- und Meldepflichten erheblich verschärft. Die Eigenerzeugung, der Fremdbezug und die Lieferung an Drittverbraucher muss kontinuierlich gemessen und bilanziert werden.

Davon sind inbesondere Krankenhäuser und Kliniken betroffen, die Blockheizkraftwerke betreiben.

Die Messung hat Viertelstundengenau über geeichte Zähler zu erfolgen und die Bilanzierung ist in einem Messkonzept nachzuweisen.

Insbesondere die Bilanzierung von sogenannten Drittverbrauchern ist aufwendig.

Wir haben, was die Strombilanzierung und Erstellung von Messkonzepten betrifft langjährige Erfahrung – mit dem Schwerpunkt bei Krankenhäusern und Kliniken.

Für konkrete Informationen und Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir digitalisieren unsere Beratung!

Sie wollen mehr erfahren?

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!