CDU/CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag 2025 zentrale energiepolitische Leitlinien festgelegt:

Geplant ist der schrittweise Umbau des Energiesystems mit dem Ziel, Klimaneutralität, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit in Einklang zu bringen. Der Vertrag setzt dabei auf einen technologieoffenen Ansatz, der erneuerbare und konventionelle Energieträger, Speicherlösungen, Wasserstoff und den Ausbau der Infrastruktur umfasst.

Klimaneutralität und erneuerbare Energien

Das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 bleibt bestehen. Um dieses zu erreichen, sollen sämtliche Potenziale erneuerbarer Energien genutzt werden, darunter Windkraft, Photovoltaik, Bioenergie, Geothermie und Wasserkraft. Ergänzend dazu sollen neue Technologien wie Floating-PV, Agri-PV, Abwasserwärmenutzung und Höhenwindkraft gezielt gefördert werden. Geplant ist zudem die vollständige Umsetzung der EU-Richtlinie RED III, einschließlich weiterer Novellen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Kraftwerksstrategie und Versorgungssicherheit

Zur Sicherstellung der Stromversorgung ist der Bau von bis zu 20 Gigawatt an neuen Gaskraftwerken bis zum Jahr 2030 vorgesehen. Neue Kraftwerke sollen vorrangig an bestehenden Standorten entstehen. Die Nutzung heimischer Gasvorkommen wird unterstützt.

Stromnetze, Speicher und Flexibilität

Der Ausbau der Stromnetze soll stärker mit dem Zubau erneuerbarer Energien koordiniert werden. Dazu zählen unter anderem die Ausweisung zeitlich befristeter Engpassregionen. Energiespeicher sollen künftig privilegiert behandelt und in Verbindung mit Erneuerbare-Energien-Anlagen leichter genehmigt werden können. Auch Rechenzentren und andere große Verbraucher sollen systemdienlich geplant und integriert werden.

Investitionen und Infrastruktur

Die Finanzierung der Energiewende soll über ein Sondervermögen sowie einen Investitionsfonds erfolgen. Die konkrete Ausgestaltung des Sondervermögens bleibt bislang offen. Ein erheblicher Teil der verfügbaren Mittel könnte durch angekündigte Entlastungsmaßnahmen gebunden sein, etwa durch eine Senkung der Stromsteuer, die Einführung eines Industriestrompreises, niedrigere Netzentgelte und die Abschaffung der Gasspeicherumlage.

Wasserstoff und industrielle Transformation

Der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft ist weiterhin Teil der industriepolitischen Strategie. Maßnahmen zur Förderung der Produktion, des Imports, der Verteilung und der Nutzung von Wasserstoff sind vorgesehen. Die Industrie soll bei der Umstellung auf klimafreundliche Produktionsprozesse durch Förderprogramme und stabile energiepolitische Rahmenbedingungen unterstützt werden.

Energiepreise und soziale Ausgewogenheit

Auch die sozialen Aspekte der Energiewende werden berücksichtigt. Ziel ist es, Energiepreise dauerhaft bezahlbar zu halten. Dazu sollen unter anderem Netzentgelte überprüft, Preisbremsen gegebenenfalls angepasst und gezielte Entlastungen für Haushalte mit niedrigem Einkommen eingeführt werden. Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Strompreise um mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde zu senken.

Wärme und Gebäudebestand

Im Gebäudebereich soll der Umstieg auf klimafreundliche Wärmelösungen vorangetrieben werden. Dazu zählen der Ausbau von Nah- und Fernwärmenetzen, die Förderung effizienter Heizsysteme sowie eine umfassende Modernisierungsoffensive für Bestandsgebäude. Fördermittel sollen künftig stärker an Effizienz- und Klimakriterien gekoppelt werden.

Der Koalitionsvertrag bildet damit die Grundlage für die energiepolitische Ausrichtung der kommenden Jahre. Er zielt darauf ab, Klimaschutz, wirtschaftliche Machbarkeit und soziale Aspekte miteinander zu verbinden. Ob der angestrebte Umbau des Energiesystems gelingt, wird maßgeblich von der konkreten Umsetzung abhängen.

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