Entlastung bei Stromkosten: Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten 2026

Entlastung bei Stromkosten: Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten 2026

Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetz die Stromkosten für Verbraucher und Unternehmen im Jahr 2026 deutlich senken. Hintergrund sind die stark gestiegenen Netzentgelte, die mittlerweile rund ein Fünftel des Strompreises ausmachen. Sie decken die Kosten für Bau, Betrieb und Wartung der Stromnetze ab – Kosten, die durch den Netzausbau für die Energiewende zuletzt stark gestiegen sind.

6,5 Milliarden Euro Zuschuss aus dem Klima- und Transformationsfonds

Mit dem „Gesetz für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten 2026“ sollen die Übertragungsnetzbetreiber insgesamt 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) erhalten. Das Geld muss vollständig zur Senkung der Netzentgelte eingesetzt und die Entlastung damit an die Verbraucher weitergegeben werden. Der Zuschuss wird auf Grundlage des neuen § 24c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt und in zehn Monatsraten von Februar bis November 2026 ausgezahlt. Die Verwendung wird von der Bundesnetzagentur kontrolliert.

Spürbare Wirkung auf den Strompreis

Durch den staatlichen Zuschuss sollen die bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte von derzeit 6,65 ct/kWh auf etwa 2,86 ct/kWh sinken – eine Entlastung um rund 57 %. Besonders stark profitieren hiervon die energieintensiven Betriebe, die direkt an Mittel- oder Hochspannungsnetze angeschlossen sind.

Zeitplan und Bedeutung für Verbraucher:
  • 1. Oktober 2025: Veröffentlichung der vorläufigen Netzentgelte durch die Übertragungsnetzbetreiber.
  • Bis 15. Oktober 2025: Veröffentlichung der kalkulierten Entgelte durch die Verteilnetzbetreiber.
  • Bis 5. Dezember 2025: Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erforderlich, um Rechtssicherheit für 2026 zu schaffen.

Wird das Gesetz rechtzeitig verabschiedet, bedeutet das für rund 600.000 Unternehmen signifikant niedrigere Netzentgelte ab dem 1. Januar 2026.

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