Erstanzeige der Individuellen Netznutzung

Die individuelle Netznutzung spielt eine zentrale Rolle bei der Berechnung der Netzentgelte – insbesondere für stromintensive Unternehmen. Wer hiervon betroffen ist, sollte die Fristen und Voraussetzungen genau kennen, um von reduzierten Netzentgelten profitieren zu können.

Was ist die Erstanzeige der individuellen Netznutzung?

Bei der Erstanzeige werden Verbrauchsdaten erstmals erfasst und an den Netzbetreiber übermittelt. Die rechtliche Grundlage ist der Beschluss BK4-13-739 und § 19 Abs. 2 S. 1 & 2 StromNEV, der eine individuelle Abrechnung für bestimmte Verbrauchergruppen ermöglicht.

Wer profitiert von der individuellen Netznutzung?

Stromintensive Letztverbraucher (mit mindestens 7.000 Benutzungsstunden und 10 GWh Verbrauch pro Jahr) können ein reduziertes Netzentgelt beantragen. Die Mindestanteile des Entgelts staffeln sich wie folgt:

BenutzungsstundenzahlMindestanteil am Netznutzungsentgelt
Mindestens 7.000 h/a20 %
Mindestens 7.500 h/a15 %
Mindestens 8.000 h/a10 %

Die genaue Höhe des individuellen Netzentgelts wird dabei unter Berücksichtigung der fiktiven Leitungskosten berechnet, die für den “physikalischen Pfad” vom Netzanschlusspunkt bis zu einer Stromerzeugungsanlage anfallen würden. Wenn keine Differenz zum regulären Netzentgelt besteht, wird keine Reduzierung gewährt.

Ein Berechnungstool zur Ermittlung des individuellen Netzentgelts stellt die Bundesnetzagentur auf ihrer Website zur Verfügung: Bundesnetzagentur – Ind. Netzentgelte Strom      

Fristen für die Erstanzeige und den Nachweis

Die Fristen für die Erstanzeige und den Nachweis der Benutzungsstundenzahlen sind wie folgt:

  1. Erstanzeige: Bis spätestens 30. September des laufenden Jahres muss die Erstanzeige für das darauffolgende Kalenderjahr beim zuständigen Netzbetreiber eingereicht werden.
  2. Nachweis der Benutzungsstundenzahl: Bis zum 30. Juni des Folgejahres muss der Letztverbraucher dem Netzbetreiber die tatsächliche Benutzungsstundenzahl und den Stromverbrauch nachweisen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine rechtlich verbindliche Auskunft dar.

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