Frist nicht verpassen!
Zahlen Sie derzeit hohe Netzentgelte an Ihren Netzbetreiber? Prüfen Sie, ob Sie ein individuelles Netzentgelt beantragen können- so lassen sich Ihre Energiekosten möglicherweise senken.
Verbraucher, die das Netz atypisch oder besonders intensiv nutzen, können von einem deutlich reduzierten Netzentgelt profitieren! Wer hiervon Gebrauch machen möchte, sollte die Fristen und Voraussetzungen beachten. Grundlage dafür ist § 19 Abs. 2 StromNEV sowie der Beschluss BK4-13-739 der Bundesnetzagentur.
Wer kann profitieren?
Letztverbraucher mit atypischer Netznutzung, also einer Jahreshöchstlast in lastschwachen Zeiten können ein bis zu 80 % reduziertes Netzentgelt erhalten.
Für stromintensive Letztverbraucher mit einem Stromverbrauch von mindestens 10 GWh pro Jahr und über 7.000 Benutzungsstunden kann das Netzentgelt ebenfalls wie folgt gestaffelt reduziert werden:
- ab 7.000 h/a → 20 % Mindestentgelt
- ab 7.500 h/a → 15 % Mindestentgelt
- ab 8.000 h/a → 10 % Mindestentgelt
Die individuelle Berechnung basiert auf fiktiven Leitungskosten entlang des „physikalischen Pfads“ vom Netzanschluss bis zur Erzeugungsanlage. Falls keine Differenz zum regulären Entgelt besteht, entfällt die Reduktion.
Wichtige Fristen:
- Erstanzeige: Bis spätestens 30. September des laufenden Jahres muss die Erstanzeige für das darauffolgende Kalenderjahr beim zuständigen Netzbetreiber eingereicht werden.
- Nachweis der Benutzungsstundenzahl: Bis zum 30. Juni des Folgejahres muss der Letztverbraucher dem Netzbetreiber die tatsächliche Benutzungsstundenzahl und den Stromverbrauch bei der Bundesnetzagentur nachweisen.
Alle Details, Formulare, ein Berechnungstool und Hinweise zur Einreichung finden Sie auf der BNetzA-Webseite: Bundesnetzagentur – Ind. Netzentgelte Strom
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an: Kontakt – adapton AG