Zum Jahreswechsel kam es bei den Bundesbehörden, also auch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zum Kassenschluss. In dieser Phase werden vorübergehend keine neuen Bewilligungsbescheide erteilt. Aufgrund der ausbleibenden Einigung der vergangenen Regierung für einen Bundeshaushalt im Jahr 2025, schloss sich unmittelbar ein vorläufiger Bundeshaushalt an. Während eines vorläufigen Bundeshaushalts bleibt die Mittelverfügbarkeit für Behörden mit Förderprogrammen wie dem BAFA eingeschränkt.
Aktueller Stand
Die Mittel werden aktuell wochenweise von den übergeordneten Behörden freigeschaltet, wodurch die bewilligungsreifen Anträge sukzessive bearbeitet und genehmigt werden. Dennoch ist aufgrund der begrenzten Mittelverfügbarkeit mit längeren Bearbeitungs-/ Wartezeiten zu rechnen.
Ausblick
Sobald die neue Regierung den Bundeshaushalt final verabschiedet, wird sich die Lage entspannen und die Mittelvergabe wieder kontinuierlicher verlaufen. Wir behalten die Entwicklung im Blick und informieren Sie zeitnah über weitere Änderungen.
Das Förderprogramm Modul 3 im Überblick
Das BAFA-Modul 3 (Energie- und Ressourceneffizienz) unterstützt Unternehmen bei Investitionen in Messtechnik, Energiemanagementsoftware und die dazugehörige Infrastruktur, um Energieverbräuche transparenter und effizienter zu gestalten. Gefördert werden bis zu 45 % der förderfähigen Investitionskosten, mit einer maximalen Förderhöhe von 20 Mio. Euro pro Vorhaben.