Frist zum 30. Juni 2025 nicht verpassen!
Die Besondere Ausgleichsregelung ermöglicht es stromkostenintensiven Unternehmen, die Offshore-Netzumlage und die KWKG-Umlage zu reduzieren. Diese Reduzierung gilt je Abnahmestelle, jedoch nur für den selbstverbrauchten Strom, der oberhalb einer Grenze von 1 GWh im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr liegt. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in den §§ 29 ff. EnFG.
Wer von dieser Entlastung profitieren möchte, sollte die Frist im Blick behalten: Der Antrag muss spätestens am 30. Juni 2025 gestellt werden. Die Reduzierung der Umlagen erfolgt nach erfolgreicher Antragsprüfung für das Folgejahr 2026. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das ELAN-K2-Portal.
Für die Antragstellung stehen ein vereinfachtes und ein erweitertes Verfahren zur Verfügung. Im vereinfachten Verfahren wird die Umlage auf 15 % oder 25 % begrenzt, je nach Branchenzugehörigkeit. Im erweiterten Verfahren erfolgt die Begrenzung auf einen Prozentsatz der Bruttowertschöpfung, konkret auf 0,5 % oder 1 %, ebenfalls abhängig von der Branchenzugehörigkeit.
Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass der selbstverbrauchte Strom an einer Abnahmestelle im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr über 1 GWh lag. Zudem muss ein Energiemanagementsystem betrieben werden. Erforderlich ist ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem. Unternehmen mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch der letzten drei Jahre von unter 5 GWh können alternativ ein Energiemanagementsystem nach ISO 50005 Stufe 3 betreiben.
Darüber hinaus ist die sogenannte grüne Konditionalität zu erfüllen. Diese liegt vor, wenn das Unternehmen Maßnahmen zur Energieeffizienz umsetzt, einen hohen Anteil an Grünstrom bezieht oder in die Dekarbonisierung der Produktionsprozesse investiert.
Unternehmen, die die Voraussetzungen erfüllen, sollten die Frist zur Antragstellung unbedingt im Blick behalten. Nur wer den Antrag bis zum 30. Juni 2025 stellt, kann ab 2026 von der Umlagereduzierung profitieren. Wer diese Chance ungenutzt lässt, verzichtet auf eine mögliche erhebliche Entlastung bei den Stromkosten.