Die Bundesregierung hat mehrere Maßnahmen beschlossen, um Energiepreise zu dämpfen und Unternehmen zu entlasten. Im Fokus stehen eine befristete Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe sowie die Einführung eines Industriestrompreises für die Jahre 2026 bis 2028. Nachfolgend ein Überblick über die Inhalte und wesentliche Eckpunkte.
1) Kraftstoffe: Befristete Senkung der Energiesteuer
Für den Zeitraum 1. Mai bis 30. Juni 2026 werden die Energiesteuersätze für Diesel und Benzin befristet gesenkt.
Welche Kraftstoffe sind betroffen?
- Die Senkung betrifft Diesel und Benzin.
- Sie gilt außerdem für Kraftstoffe, die wie Diesel und Benzin besteuert werden (gleichgestellte Äquivalente).
- Damit ist die Steuersenkung auch für Hydrotreated Vegetable Oils (HVO) relevant.
Höhe und Wirkung der Entlastung
- Die Energiesteuer wird für zwei Monate um 14,04 Cent pro Liter gesenkt.
- Für Diesel wird damit der Spielraum ausgeschöpft, der nach EU-Recht zulässig ist.
- Durch die niedrigere Energiesteuer sinkt auch der Umsatzsteueranteil am Tankstellenpreis.
- In Summe ergibt sich eine Entlastung von rund 17 Cent pro Liter wenn die Senkung vollständig weitergegeben wird.
2) Strom: Industriestrompreis und Strompreiskompensation
Parallel ist die Einführung eines Industriestrompreises für die Jahre 2026 bis 2028 vorgesehen.
Kernelemente des Industriestrompreises
- Ziel ist ein Strompreis von 5 ct/kWh.
- Die konkrete Berechnung hängt vom Großhandelsstrompreis ab.
- Das Instrument ergänzt die bestehende Strompreiskompensation.
Wer könnte profitieren?
- Entlastungen sind insbesondere für strom- und handelsintensive Unternehmen vorgesehen.
- Genannt werden 91 Sektoren, u. a. energieintensive Branchen wie Chemie, Gummi- und Kunststoffwaren, Glas sowie Halbleiterfertigung.
- Eine spätere Erweiterung auf weitere (Teil-)Sektoren ist möglich, abhängig von EU-Genehmigung und Nachweisen zu den Intensitäten.
Hinweise zum Verfahren
- Das BAFA ist für die Durchführung des Antragsverfahrens zuständig.
- Weitere Informationen werden Anfang 2027 erwartet.
- Die Beantragung erfolgt 2027 rückwirkend für das Jahr 2026.
Fazit
Die Maßnahmen kombinieren eine kurzfristige Entlastung bei Kraftstoffen mit einem mehrjährigen Instrument zur Strompreisdämpfung für energieintensive Unternehmen. Für betroffene Unternehmen kann es sich lohnen, die eigenen Voraussetzungen frühzeitig zu prüfen und die Informationen zum Antragsverfahren im Blick zu behalten.


