Unternehmen können im Rahmen der atypischen Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV von deutlich reduzierten Netzentgelten profitieren. Voraussetzung ist, dass die Jahreshöchstlast gezielt in Zeiten geringer Netzbelastung verlagert wird und somit eine Entlastung des Stromnetzes in den Hochlastzeitfenstern erfolgt.
Je nach Lastverhalten können die Netzentgelte dabei um bis zu 80 % reduziert werden.
Wichtig für alle Unternehmen, die bereits individuelle Netzentgelte erhalten:
Bis zum 30.06.2026 müssen die Ist-Daten für das Jahr 2025 bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden.
Hierfür sind insbesondere erforderlich:
- Der Meldebogen „Ist-Daten zu § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV (atypische Netznutzung)“
- Die Jahresabrechnung bzw. entsprechende Monatsabrechnungen mit Nachweis der Entlastungen
Die erforderlichen Formulare sowie Hinweise zur Einreichung stellt die Bundesnetzagentur auf ihrer Website im Bereich „Beschlusskammer 4 > Sonderformen Netznutzung > Individuelle Netzentgelte Strom“ zur Verfügung.
Wir unterstützen Sie bei Fragen rund um individuelle Netzentgelte und die fristgerechte Meldung.
Schreiben Sie uns gerne über Kontakt – adapton AG


